Patentrecht

Patent

Das Patent ist ein technisches Schutzrecht, das für Erfindungen erteilt wird, die zum Anmeldezeitpunkt neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Somit ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Patentierung die Neuheit sowie die erfinderische Tätigkeit der angemeldeten Erfindung. Manche Erfinder machen ihre Erfindung aus Unwissenheit öffentlich und nehmen der Erfindung damit unbeabsichtigt die Neuheit. Eine Erfindung sollte daher zunächst beim Patent- und Markenamt angemeldet werden und erst dann auf einer Messe, in einer Fachzeitschrift oder gegenüber Interessenten veröffentlicht werden.

Es empfiehlt sich vor der Anmeldung eines Patents zunächst eine Recherche zum Stand der Technik durchzuführen. Anhand des Ergebnisses kann dann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang eine Patentanmeldung sinnvoll ist.

In der Patentanmeldung wird festgelegt, für welche Erfindung im Umfang der Patentansprüche Schutz beantragt wird. Die Patentansprüche werden durch eine ausführliche Beschreibung und Zeichnungen gestützt. Die Ausarbeitung einer Patentanmeldung erfordert dabei neben juristischem und technischem Fachwissen umfangreiche Erfahrungen. Da eine Patentanmeldung inhaltlich nicht erweiterbar ist, und anfängliche Mängel kaum behebbar sind, empfiehlt es sich, die Dienste eines Patentanwalts frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

Im Prüfungsverfahren der Patentanmeldung kann der Patentanwalt dann die Patentanmeldung vor dem jeweiligen Amt in einem für den Erfinder sinnvollen Schutzumfang zielführend zur Erteilung bringen, sofern die Erfindung neu und erfinderisch ist.

Ein erteiltes Patent bietet im Umfang der Patentansprüche seinem Inhaber eine bis zu 20jährige Monopolstellung und damit einen klaren unternehmerischen und strategischen Vorteil.