Arbeitnehmerfindungsrecht

Eine Arbeitnehmererfindung ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflichten geschaffen hat. Schätzungsweise sind 80-90% aller im Inland angemeldeten Erfindungen Arbeitnehmererfindungen. Für Arbeitnehmererfindungen, die der Arbeitgeber in Anspruch genommen hat, steht dem Arbeitnehmer neben dem Arbeitsentgelt ein Vergütungsanspruch zu.

Die gesetzliche Regulierung von Arbeitnehmererfindungen ist notwendig, da hier zwei Interessen - zum einen das Arbeitsrecht, nach dem das Ergebnis einer Arbeit dem Arbeitgeber zusteht, und zum anderen das Recht auf eine Erfindung, welches dem Erfinder gebührt – an einen Tisch zu bringen sind.

International existieren in vielen Industriestaaten vergleichbare Regelungen zum Recht der Arbeitnehmererfindungen. Insbesondere bei international tätigen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Staaten und Arbeitnehmern unterschiedlicher Nationalitäten ist es ratsam, sich frühzeitig, noch vor einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, fachkundig im Hinblick auf die Anmeldestrategie beraten zu lassen.