Designrecht
Das äußere Erscheinungsbild eines Produktes trägt erheblich zu einer Kaufentscheidung bei. So ist für viele Kunden ein ansprechendes Design und eine qualitativ hochwertige Anmutung eines Produktes mindestens genauso wichtig wie dessen technische Funktionsweise.
Das eingetragene Design (Geschmacksmuster) bietet seinem Inhaber – Neuheit und Eigenart vorausgesetzt – unter anderem das ausschließliche Recht, das Produkt mit diesem Erscheinungsbild in den Ländern anzubieten und zu vertreiben, in denen es registriert ist.