Home

Patent

Patentrecht

Gebrauchsmusterrecht

Marken

Designrecht

Arbeitnehmererfindungsrecht

Lizenzvertragsrecht

Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Es verleiht seinem Inhaber das räumlich und zeitlich befristete Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen. Der Patentinhaber erhält damit ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents kann er verbieten. Das Patent ermöglicht es, wirtschaftlichen Nutzen aus der Erfindung zu ziehen.

Die notwendigen Erfordernisse für eine Patentanmeldung sind die Neuheit, die erfinderische Höhe sowie die gewerbliche Anwendbarkeit der anzumeldenden Erfindung gegenüber dem Stand der Technik.

Ein Patent entsteht somit nicht automatisch mit einer Anmeldung der Erfindung bei z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt. Ihre Erfindung kann nur erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen, zuvor benannten Erfordernisse mit einem positiven Ergebnis geprüft wurden. Erst mit der Patenterteilung setzt Ihr Schutz- und Verbietungsrecht ein. Wurde das Patent erteilt, wirkt dieses rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre lang.
Weiterführende Informationen zum Thema Patent auf den Seiten des DPMA


Zurück zum Patent F.A.Q.