Alternativ zu einem Patent kann eine technische Erfindung auch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Als Gebrauchsmuster kann man generell gegenständliche Erfindungen anmelden.
Ausgenommen hingegen sind allgemein Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- oder Arbeitsverfahren oder Messvorgänge, diese sind allein dem Patentschutz zuzugestehen. Während eine Patenterteilung unter Umständen einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht erlangt werden, sofern diese gegenüber dem Stand der Technik zur Anmeldung neu und erfinderisch ist.
Im Gegensatz zum Patent prüft z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt im Eintragungsverfahren lediglich die formellen Schutzvoraussetzungen. Weiterhin wird allerdings die Neuheit, die erfinderische Höhe sowie die gewerbliche Anwendbarkeit nicht überprüft, so dass der Anmelder selbst für eine Gewährleistung dieser Punkte zuständig ist.
Das Gebrauchsmuster hat hierbei eine maximale Schutzdauer von 10 Jahren.
Weiterführende Informationen zum Thema Gebrauchsmuster auf den Seiten des DPMA.
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